Artikel: Zulassung von eSurfboards auf Wasserstraßen

Zulassung von eSurfboards auf Wasserstraßen
Sowohl das Fliteboard als auch die Awake eFoil foil werden per Definition als Kleinfahrzeuge und nicht als Jetski (PWC) eingestuft. Daher dürfen sie auf allen Wasserstraßen in Deutschland frei fahren, auch außerhalb ausgewiesener Jetskizonen.
Awake hingegen wird als Jetski (Personal Watercraft, PWC) klassifiziert. Das bedeutet, dass es innerhalb der ausgewiesenen Jetskizonen frei genutzt werden kann und auch außerhalb dieser Zonen für Fahrten von A nach B eingesetzt werden kann.
Registrierungspflicht auf Bundeswasserstraßen
Auf Bundeswasserstraßen (Flüssen) besteht eine Zulassungspflicht. Eine amtliche Zulassungsbescheinigung für Kleinfahrzeuge erhalten Sie bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Erkundigen Sie sich, welches Amt der WSV für Ihr Gebiet zuständig ist.
Erforderliche Dokumente für die Registrierung
Die folgenden Unterlagen müssen per Post oder Fax bei der WSV eingereicht werden:
1. Antrag auf Zuteilung einer amtlichen Registriernummer
(Hier finden Sie Vorlagen für alle Arten von Fliteboards, Audi e-tron-foils und Radinn Boards. Sie müssen nur Ihre persönlichen Daten, die Original-Seriennummer und die Motornummer eingeben).
2. Kopie des Personalausweises
3. Kaufvertrag
(Für einen reibungslosen Ablauf ist es erfahrungsgemäß hilfreich, wenn die Rechnung in deutscher Sprache verfasst ist und bestimmte Anforderungen erfüllt. Wir von eFoil Riders sorgen dafür, dass diese Aspekte bereits bei der Ausstellung einer Rechnung für Ihren Einkauf berücksichtigt werden).